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Ablauf der Veröffentlichung einer Habilitationsschrift

1. Vorbereitung

Wir benötigen von Ihnen

  • das Textdokument im PDF-Format. Bitte beachten Sie die technischen Anforderungen A1-A4!
  • Texte für eine deutsche und englische Zusammenfassung zur Ergänzung der Metadaten, die jeweils max. 2000 Zeichen inklusive Leerzeichen umfassen, nur die auf einer Tastatur enthaltenen Sonderzeichen und keine Formatierungen enthalten. Diese Zusammenfassungen müssen nicht mit Zusammenfassungen im PDF-Dokument übereinstimmen. Bitte reichen Sie keine nichtbearbeiteten automatischen Übersetzungen ein.
  • jeweils mindestens 4 Schlagwörter in Deutsch und Englisch.

Bitte beachten Sie:

  • Das Deckblatt muss unter anderem das Datum der Verteidigung und die Namen der Gutachter enthalten.
  • Persönliche Daten wie Geburtsdatum und -ort, der Lebenslauf und Unterschriften dürfen im gesamten Dokument nicht enthalten sein.

Optional können Sie eine Literaturdatenbank und die Originaldateien Ihres Textverarbeitungsprogrammes einreichen.

2. Einreichung auf dem edoc-Server

Sie können den Vorgang jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen. Wenn Sie die Einreichung abgeschlossen haben, werden Ihre Angaben und die PDF-Datei überprüft. Sollten wir Mängel oder fehlerhafte Angaben bemerken, werden Sie benachrichtigt und erhalten die Gelegenheit zur Korrektur. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und Informationen über die weitere Bearbeitung in der Hochschulschriftenstelle.

3. Vertragsabschluss und Abgabebescheinigung

Die Hochschulschriftenstelle benötigt von Ihnen

  • 2 unterschriebene Papierexemplare des Veröffentlichungsvertrages
  • 1 oder 4 Papierexemplare in Abhängigkeit von der Habilitationsordnung

Sie können entweder

  • einen Termin in der Hochschulschriftenstelle vereinbaren, um persönlich alles zu übergeben und Abgabebescheinigung und Ihr Vertragsexemplar in Empfang zu nehmen, oder
  • telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen, um alles Weitere per Post zu regeln.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabebescheinigung nicht automatisch an Ihr Dekanat weitergeleitet wird!