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Projekt HU-Trennungsrechnung

Begriffe und Erläuterungen

Hier finden Sie alle wesentlichen Begriffe und ihre Erläuterung, die Ihnen die Prüfung der wirtschaftlichen Tätigkeit und Anwendung des Fragebogens erleichtern sollen.

1. Übergreifende Begriffe

Mitglieder der HU sind die an der Hochschule nicht nur vorübergehend oder gastweise hauptberuflich Tätigen und die eingeschriebenen Studierenden sowie Emeritierte (nur entpflichtet, aber nicht in den Ruhestand versetzte Professoren). Entpflichtete und in den Ruhestand versetzte Professoren, Stipendiaten, Gasthörer und Ehrensenatoren sind Angehörige der HU. Externe sind keine Mitglieder der HU.

 

2. Bereich Forschung

Angewandte Forschung richtet sich zielorientiert auf die Anwendung von Forschungsergebnissen auf bestimmte Bereiche der Technik, der wirtschaftlichen, sozialen und industriellen Entwicklung. Hier existieren feste Maßgaben für einzelne Forschungsaufträge und ihre Umsetzung in der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Praxis. Im EU-Beihilferecht (Unionsrahmen 2014/C 198/01) wird damit industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung oder eine Kombination von beidem bezeichnet.

Auftragsforschung bezeichnet das wissenschaftliche Forschen im Auftrag eines (öffentlichen oder unternehmerisch agierenden) Mittelgebers. Die Forschung ist zielorientiert, wobei das Ziel des Forschungsauftrags vom Mittelgeber vorgegeben wird. Sie ist zudem ergebnisoffen, also eine Interpretation von Daten oder Ergebnissen durch Wissenschaftler ist notwendig. Der Mittelgeber legt die Konditionen für die Forschung in der Regel schriftlich und auf privatrechtlicher Basis (Vertrag) fest, erhält die Verwertungsrechte, trägt das Risiko eines Scheiterns und zahlt der HU ein Entgelt oder gewährt der HU ein Recht. Die HU hat ein Publikationsinteresse, erhält in der Regel aber kein eigenständiges Nutzungsrecht, d. h. die Auswertung der Ergebnisse sowie die Publikation erfolgen unter Einflussnahme des Mittelgebers (z. B. durch dessen Freigabe oder in Abstimmung mit ihm). Die Verwendung von Daten, Ergebnissen, erarbeiteten Informationen außerhalb des Auftrags wird in der Regel durch den Mittelgeber verneint. An der HU werden Projekte der Auftragsforschung über die Humboldt-Innovation GmbH betreut: Humboldt-Innovation GmbH

Forschungskooperation oder Forschung im Verbund setzt eine wirksame Zusammenarbeit voraus. Eine wirksame Zusammenarbeit gilt in einem Vorhaben dann als gegeben, wenn mindestens zwei unabhängige Partner arbeitsteilig ein gemeinsames Ziel verfolgen und gemeinsam den Gegenstand des Vorhabens festlegen, an seiner Gestaltung mitwirken, zu seiner Durchführung beitragen und die mit ihm verbundenen finanziellen, technischen, wissenschaftlichen und sonstigen Risiken sowie die erzielten Ergebnisse teilen. Die Verbundforschung unterscheidet sich von der Auftragsforschung dadurch, dass sie ziel- und ergebnisoffen ist, Umsetzung im Detail nicht definiert ist und beide Partner Beiträge leisten.

Grundlagenforschung bezeichnet die ausschließliche Wissenserweiterung und Schaffung der Voraussetzungen neuer Erkenntnisse. Die Grundlagenforschung ist nicht an Auflagen hinsichtlich bestimmter Entwicklungen von Produkten und dergleichen gebunden, sie hat die wissenschaftliche Erkenntnis zum Ziel.

Wissenschaftliche Dienstleistungen unterscheiden sich von der Auftragsforschung dadurch, dass überwiegend gesicherte Erkenntnisse angewendet werden, keine ergebnisoffene Forschungsarbeit betrieben wird sowie keine oder nur geringfügige neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden. Beispiele für wissenschaftliche Dienstleistungen sind Gutachtertätigkeiten, Aufträge zur Sachverhaltsbewertung, Analysen, Messreihen. An der HU werden Projekte der wissenschaftlichen Dienstleistung über die Humboldt-Innovation GmbH betreut: Humboldt Innovation GmbH

 

3. Bereich Lehre

Zum (nichtwirtschaftlichen) Bereich der Lehre an der HU, definiert als die Ausbildung von mehr und besser qualifizierten Humanressourcen, gehört die innerhalb des nationalen Bildungswesens organisierte öffentliche Bildung, die überwiegend oder vollständig vom Staat finanziert und überwacht wird. An der HU gehören die grundständigen, konsekutiven oder weiterführenden, landesfinanzierten Studiengänge sowie das Promotionsstudium zu diesem Bereich. In diesen Angeboten können in der Regel Leistungspunkte bzw. ein Prüfungsanspruch erworben werden, sie sind kapazitäts- und deputatswirksam und stimmen mit der Landeshochschulplanung sowie den Studienangebotszielvereinbarungen überein.

Als grundständiges Studium werden alle diejenigen Studiengänge bezeichnet, die dem Erwerb eines berufsqualifizierenden Abschusses dienen, d. h. die zu einem ersten Hochschulabschluss führen. Es handelt sich dabei um Bachelor-, Magister-, Diplom- oder Staatsexamens-Studiengänge.

Postgraduale Studiengänge (Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge) vermitteln weitere wissenschaftliche oder berufliche Qualifikationen oder vertiefen ein Studium, insbesondere zur Heranbildung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses, d. h. zur Zulassung ist immer ein erfolgreich abgeschlossener grundständiger Studiengang erforderlich. Masterstudiengänge sind immer postgradual.

Die Promotion setzt zwingend die Zulassung zur Promotion vor, die ggf. unter der Auflage weitere Studienleistungen oder Prüfungen erfolgt. Um sich zu promovieren, ist u. a. die Mitgliedschaft der HU erforderlich. Sofern jemand an der HU beschäftigt ist, z. B. als wissenschaftlicher Mitarbeiter, wird der Promovend nur registriert, ansonsten muss der Promovend sich immatrikulieren. Immatrikulation bzw. Registrierung berechtigen zusätzlich zum Promotionsstudienangebot zur Erbringung weiterer Studienleistungen oder Prüfungen.

Weiterbildende Masterstudiengänge dienen dem Erhalt und der Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Anpassung an die Entwicklungen in einem Beruf dienen. Sie können unter bestimmten Umständen (z. B. Eignungsprüfung) auch mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung absolviert werden, wenn die Ausbildung und Berufstätigkeit einen fachlichen Bezug zum Studium darstellen. Die Abgrenzung gegenüber Zertifikatsstudiengängen erfolgt in der Regel über die Studienordnung und darüber, ob prüfungsrelevante Leistungen erbracht bzw. ECTS-Punkte erworben werden.

Fortbildung ist die Bildung, Schulung im Rahmen des zurzeit ausgeübten Berufs. Weiterbildung sind Aktivitäten zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. die Anpassung an die Entwicklung in einem Beruf, der zurzeit  nicht ausgeübt wird.

 

4. Verbreitung von Forschungsergebnissen: Publikationen und Veranstaltungen

Die weite Verbreitung der Forschungsergebnisse meint das Zur-Verfügung-Stellen von Erkenntnissen auf nichtausschließender und nichtdiskriminierender Basis z. B. durch Lehre, frei zugängliche Datenbanken, allgemein zugängliche Veröffentlichungen oder offene Software.

Das Urheberrecht als solches kann weder ganz noch teilweise übertragen werden. Dritte können deshalb nicht Inhaber von Verwertungsrechten sein. Sie können aber Inhaber von Nutzungsrechten sein. Der Urheber kann Dritten Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen. Das Nutzungsrecht bezieht sich darauf, auf welche Art (wie) ein Werk genutzt werden darf. Das Nutzungsrecht kann räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden, sowie als einfaches oder ausschließliches Recht ausgestaltet sein.

Veranstalter ist, wer eine Veranstaltung inhaltlich-sachlich ausgestaltet (z.B. durch Auswahl der Redner, Zusammenstellung des Programms), wer die organisatorische Verantwortung übernimmt, das unternehmerische Risiko und die Haftung trägt. Bei Veranstaltungen, bei denen zwei (oder mehr) Partner zur inhaltich-sachlichen Ausgestaltung beitragen, ist zu klären, ob die HU selbst Veranstalter ist oder in der Rolle des lokalen Ausrichters tätig wird.

Eine wissenschaftliche Veranstaltung ist kann eine Konferenz, eine Tagung, ein Workshop oder ein anderes Format sein, dessen inhaltlich-sachliche Ausgestaltung einem wissenschaftlichen Arbeitsgebiet oder Forschungsschwerpunkt der HU entspringt. Eine wissenschaftliche Veranstaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass Forschende ihre Arbeiten und Erkenntnisse die in einem speziellen Themenbereich vorstellen und untereinander diskutieren. Üblicherweise haben diese Arbeiten zuvor einen Peer-Review durchlaufen, meist wurde ein Abstract begutachtet(Call for Papers). Alternativ oder zusätzlich zum mündlichen Vortrag wird oft die Möglichkeit geboten, ein Poster zu präsentieren. Im Nachgang können ausgearbeitete Veröffentlichungen in einem Tagungsband oder in einem wissenschaftlichen Journal veröffentlicht werden.

Nichtwissenschaftliche Veranstaltungen an der HU sind in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass sie das Lehr- und Forschungsangebot der HU sinnvoll ergänzen, jedoch inhaltlich-sachlich nicht unmittelbar einem Forschungsschwerpunkt oder wissenschaftlichen Arbeitsgebiet oder der Lehre zuzurechnen sind:

  • Kulturelle, sportliche, politische und ähnliche Veranstaltungen (wie z.B. Gastvorträge, Podiumsdiskussionen) gehören zu den gesetzlichen Aufgaben der HU.
  • Veranstaltungen geselliger Art dazu, z.B. Ausflüge, Weihnachts- und Geburtstagsfeiern, Verabschiedungen, Absolventen- und Promotionsfeiern, Sommerfeste.
  • Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wie z. B. Neujahrsempfänge, Inaugurationsfeiern, Grundsteinlegungen und Einweihungsfeiern von Gebäuden sollen Einfluss auf das öffentliche Bild der HU nehmen.

 

5. Wissens- und Technologietransfer

Wissenstransfer bezeichnet jedes Verfahren, das abzielt auf die Gewinnung, die Erfassung und den Austausch von expliziten und impliziten Wissen, einschließlich Fertigkeiten und Kompetenzen wie Forschungszusammenarbeit, Beratungsleistungen, Lizenzierung, Gründung von Spin-offs, Veröffentlichungen und Mobilität von Forschern und anderen Personal, das an diesen Maßnahmen beteiligt ist. Neben dem wissenschaftlichen und technologischen Wissen umfasst der Wissenstransfer weitere Arten von Wissen wie z. B. Informationen über die Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen sie verankert sind sowie die Verwaltung von Wissen im Zusammenhang mit der Feststellung, dem Erwerb, dem Schutz, der Verteidigung und der Nutzung immaterieller Vermögenswerte.